SV Blau Weiss '90 Neustadt (Orla) e.V.
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Hygienekonzept

Infektionsschutzkonzept des Sportvereins „Blau-Weiß  ́90“ e. V. Neustadt (Orla)

Stand 02.06.2021

SV „Blau-Weiß `90“ e.V. Neustadt (Orla) Karl-Liebknecht-Straße 12
07806 Neustadt (Orla)

Der Verein ist Träger des Sportgeländes „Rote Erde“, dieses wird hauptsächlich durch die Abteilung Fußball genutzt. Die Abteilungen Badminton und Tischtennis üben Ihre Aktivitäten in Sportstätten mit vereinsfremder Trägerschaft aus. Diese Träger sind angehalten eigene Hygienekonzepte zu erstellen, welche das Konzept des Vereins ergänzen, bzw. die Basis für dieses bilden.

Verantwortliche Person im Verein: Andreas Hölzer (0172/3472083)
Genutzte Raumgröße im Gebäude: ca. 150 m2 (die genutzten Räumlichkeiten verfügen über Fenster und können somit gut gelüftet werden)
Begehbare Grundstücksfläche unter freiem Himmel: ca. 10.000 m2

Die Hygiene- und Verhaltensregeln werden den Mitgliedern, Trainern und Betreuern kommuniziert sowie in der Sportstätte per Aushang sichtbar angebracht.

1. Verhaltensregeln

1.1. Allgemeine Verhaltensregeln

  • Der Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei allen Trainingsinhalten ist einzuhalten.
  • Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
  • Sportler, Trainer und Betreuer, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiserückkehrern hatten, dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen (ausgenommen nachweislich Genesene und Geimpfte).
  • Personengruppen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf (Risikogruppen) sind besonders zu schützen. Bitte wendet Euch in diesem Fall an den Vorstand, bzw. an A. Hölzer.

1.2. Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb

  • Unterschreitet ein Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Wert, so können ab dem übernächsten Tag die Regelungen in Kraft treten. Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen den entsprechenden Inzidenzwert so treten ab dem übernächsten Tag die Regelungen außer Kraft 
    Inzidenzwert über 100
    • Kindergruppen bis 14 Jahre bis max. fünf Personen im Freien
    Inzidenzwert 50-100  
    Inzidenzwert 35-50
    • kontaktlos
    • Testpflicht für Trainerinnen und Trainer
    • Gruppen bis 20 Personen im Freien (Sportspezifische Überschreitungen sind bei regelhaft größeren Mannschaftsgrößen möglich)
    • keine Testpflicht für ÜL
    • Zuschauer im Freien sind mit Einzelfallerlaubnis der Gesundheitsbehörden möglich
    • keine Personenbeschränkung im Freien
    • Hallensport wird möglich (Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler sowie für Trainer (ausgenommen sind Schüler undSchülerinnen))
    • Zuschauer im Freien und beim Hallensport sind mit Einzelfallerlaubnis der Gesundheitsbehörden möglich (allerdings Testpflicht für Zuschauer im Hallensport)
    Inzidenzwert unter 35
    • Phase GRÜN (vorbeugender Infektionsschutz)
    • Zuschauer müssen gegenüber Gesundheitsbehörde angezeigt werden (allerdings Testpflicht für Zuschauer im Hallensport)

1.3 Verhaltensregeln bei der Nutzung der Sportstätte

  •  Die Sportanlage ist lediglich zu Zwecken des Sportbetriebes, der Aus- und Fortbildung, für Arbeitseinsätze oder Vereinsversammlungen zu nutzen.
  • Die Sportanlage wird nur von Sportlern, Trainern, Betreuern und offiziellen Vertretern des Vereins betreten. Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln gestattet. Zuschauer sind nur unter Beachtung von Punkt 1.2 gestattet.
  • Den Beschilderungen auf dem Gelände ist Folge zu leisten.
  • Die Gaststätte „Am Sportplatz“ ist nicht Teil der Sportstätte und unterliegt somit nicht dem Hygienekonzept des Vereins, dies gilt ebenfalls für den Betrieb der Gaststätte in Spielfeldnähe.

2. Hygieneregeln

  • Es gelten auf dem Gesamten Sportgelände die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand halten, Hygiene beachten)
  • Die Verwendung eines Mund-Nase-Schutzes ist für alle Personen in außersportlichen Bereichen empfohlen.
  • Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt und ist durch jede Person zu verwenden.
  • Für Sanitäranlagen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher zur Verfügung. Der Abfall wird sofort und in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt.
  • Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen und Handtücher zu benutzen, die die Sporttreibenden selbst zum Training mitbringen und wieder mitnehmen.


Datenschutz (Bezeichnungen von Artikeln sind solche der DSGVO)

Im Rahmen des Infektionsschutzkonzeptes erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 (b) bzw. (f) zur Einhaltung bundes- und landesweiten Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Soweit davon Gesundheitsdaten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung im öffentlichen Interesse im Bereich Gesundheit gem. Art. 9 Abs. 2 (i). Wir führen Teilnehmerlisten mit Name, Vorname und Telefonnummer. Diese werden nach vier Wochen gelöscht. Soweit von dort angefordert, werden Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu den beschriebenen Zwecken weitergeleitet.
Datenschutzrechtlichte Verantwortlichkeit: Verein SV „Blau-Weiß `90“ e.V. Neustadt (Orla) Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16) Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Beschwerde (Art. 77), Einwilligungen jederzeit zu widerrufen, ohne Berührung der aufgrund der rechtmäßig erteilten Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.